Corona-Maßnahmen seit 1. Juni 2022
Allgemeine Corona-Maßnahmen
- Grüner Pass:
- für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die nur 2-fach geimpft oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate
- Achtung! Ab 24. August 2022 gilt eine Erst- und Zweitimpfung nach einer Covid-Genesung nicht mehr als 3G-Nachweis! Es ist daher notwendig, rechtzeitig eine weitere Impfung (Drittimpfung) zu erhalten, um einen gültigen 3G-Status beizubehalten. Bis 24. August 2022 behalten gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Weiters werden die Impfabstände zwischen den Impfungen abgeschafft.
- FFP2-Masken-Pflicht:
- Keine FFP2-Maskenpflicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen (Bus, Flugzeug, Bahn) und Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheke, Bank, etc.), sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- FFP2-Maskenpflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim).
- Ausnahme Wien: in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen sowie in Apotheken weiterhin FFP2-Maskenpflicht!
Beherbergung und Gastronomie
- Keine FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
- Aufhebung der 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie
Maßnahmen werden auf www.sichere-gastfreundschaft.at laufend aktualisiert.